Privater Unterstützungsverein in Brandfällen Noppling

Besser man hat uns und braucht uns nicht als man braucht uns und hat uns nicht.

 Wie bei Gründung des Vereins im Jahre 1880 ist es auch noch heute die Aufgabe unseres Vereins einem durch einen Brandschaden in Not geratenem Mitglied gegen einen geringen Beitrag aller anderen Mitglieder schnelle und "Erste Hilfe" zu leisten. Der Verein bezweckt die Unterstützung seiner Mitglieder (derzeit 640) in Brandfällen durch Gewährung gegenseitiger Unterstützung (Beihilfe) für die Schäden an Gebäuden. War es ursprünglich hauptsächlich schnelle Hilfe für den Brandgeschädigten durch Hand und Spandienste zu leisten, so hat sich dies heute zu einer schnellen und unbürokratischen finanziellen Hilfe zur Unterstützung des Brandgeschädigten in der ersten Not gewandelt. Der Verein ist keine Versicherung, sondern ein Selbsthilfeverein für seine Mitglieder.

Der Eintritt in den Verein kann zu jeder Zeit erfolgen. Mitglied des Vereins kann jeder Anwesen- oder Hausbesitzer werden, dessen Gebäude sich in unserem Geschäftsgebiet befindet. Das Geschäftsgebiet umfasst die Altgemeinden Randling, Reut, Gumpersdorf, Zimmern, Eggstetten, Taubenbach, Julbach, Kirchdorf, Schildthurn und Obertürken (= die heutigen Gemeinden Reut, Tann, Zeilarn, Julbach, Kirchdorf a. Inn, und Simbach a. Inn.). In jedem einzelnen Geschäftsgebiet der Altgemeinden gibt es einen zuständigen Obmann(-frau) als ersten Ansprechpartner (Liste zu finden auf unserer Internetseite).

 Abhängig von der Höhe der bei Eintritt festgelegten Klassifikation, welche sich nach der Größe und Zustand des eigenen Gebäudes richtet, wird unser brandgeschädigtes Mitglied im Brandfalle mit einem Hilfsbetrag innerhalb kurzer Zeit durch den Verein unterstützt. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Höhes des Schadens am eigenen Gebäude sowie nach der schon oben genannten Klasseneinteilung des Mitgliedes.

Nach § 5 , Abs.2 der geltenden Satzung gilt:

Der Vorstand und die Ortsobleute besichtigen den Schaden und bestimmen den von jeder Klasse zu leistenden Beitrag. Sie können einen Sachverständigen hinzuziehen.

Die Besichtigung der Brandstelle erfolgt durch die Verantwortlichen auf schnellstem Wege. Die Auszahlung des Unterstützungsbetrages hat ebenso auf schnellstem Wege an das geschädigte Mitglied zu erfolgen.

Diese Unterstützungszahlung an das brandgeschädigte Mitglied wird aus Rücklagen des Vereins oder/ mit Hilfszahlungen der übrigen derzeit ca. 640 Mitglieder geleistet. Sowohl die Unterstützungsleistung sowie auch die Hilfszahlung der übrigen Mitglieder richtet sich nach der Klassifizierung des geschädigten Mitgliedes bzw. der restlichen unterstützenden Mitglieder und der Höhe des Schadens.

Nach § 8 c ) der geltenden Satzung gehört es zu den Aufgaben des Vorstandes:

c) die Einsichtnahme der Brandschäden und Bestimmung der zu leistenden Beihilfe

LEISTUNG AN BRANDGESCHÄDIGTE (BEIHILFE)
Die Höhe der Beihilfe bemisst sich je nach der Klasifikationen von 1-6 des Mitgliedes und kann im Höchstfalle 35.000 Euro betragen.


Bei Teilschäden setzt der Vorstand entsprechende Prozentbeträge fest.

Kleinere Schäden werden i.d.R. aus der Kasse geleistet.

Das Untersuchungsergebnis der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft kann vor Auszahlung der Beihilfe abgewartet werden.

Die Beihilfszahlung an den Brandleider ist für das einzelne Mitglied im Brandfalle davon abhängig in welcher Klasse er sich befindet,von der Anzahl der Mitglieder insgesamt und einer eventuellen notwendigen Entnahme aus der Rücklage.Je höher ein aus der Rücklage entnommener Betrag und je größer die Mitgliederzahl umso niedriger fällt der zu leistende Hilfsbeitrag für die Mitglieder aus. Aufgrund der derzeitigen Mitgliederzahlen ist selbst bei größeren Schäden ein eher vergleichbar überschaubarer Hilfsbeitrag für das einzelne zu leistende Mitglied fällig. Wir möchten gerne, dass das so bleibt.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Der Vorstand hat die Geschäfte nach der geltenden Satzung zu führen und einmal jährlich in der Jahreshauptversammlung die Mitglieder über den Geschäftsverlauf zu unterrichten.

Der Vereinszweck ist nicht gewinnorientiert. Einnahmen des Vereins durch Mitgliedsbeiträge (derzeit 5,00 Euro/p.a.) oder auch vereinzelte Spenden kommen so gut wie ausschließlich den Mitgliedern zugute. Vorstandschaft und Obleute erhalten für ihre Tätigkeit nur eine von der Mitgliederversammlung festgelegte Aufwandsentschädigung. Der Aufwand für Büromaterial oder auch allgemeine Verwaltungskosten sind gering.  Ein Kostenblock ist das jährliche traditionelle Florianifest mit Kirchenzug der Vereine und Gedenkgottesdienst für verstorbene Mitglieder (immer am letzten Sonntag im April eines jeden Jahres) sowie die anschließende jährliche Jahreshauptversammlung.

Verbleibenden Geldmittel werden der Rücklage des Vereins zugeführt, welche im Schadensfall dann zur Beihilfezahlung verwendet werden können.

Abschließend:

In der Satzung  des Privaten Unterstützungsvereins in Brandfällen in Noppling aus dem Jahr 1882, welche uns im Original noch vorliegt, steht eingangs u.a.geschrieben:

Der uralte Brauch, im Brandunglücke dem Nachbarn freiwillig zu helfen, hat sich in unserer Gegend noch ungeschmälert erhalten. Wir wollen diesen Brauch weder einschränken, noch aufheben, vertrauen vielmehr auf die Macht der Sitte wie der christlichen Nächstenliebe.

Dieser Grundsatz sollte auch jetzt noch bei uns gelten, auch wenn man den Eindruck hat, dass die Welt immer egoistischer wird.

Weitere Informationen gibt es auch bei unseren Obleuten ( Kontaktdaten siehe Anhang)

 

Neues zu den Personalien:

Der seit vielen Jahren für den Verein verdienstvoll als Obmann und auch als Vorstand tätige Eduard Waschl (zwischenzeitlich verstorben) aus Winichen hat bei der letzten JHV aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Obmann für den Bereich Altgemeinde Randling freigestellt. Es konnte von ihm jedoch unser Mitglied Josef Friedlmaier aus Kleinölbrunn als sein Nachfolger gewonnen werden. Herr Friedlmaier wurde bei der letzten JHV als kommissarischer  Obmann bis zur nächsten Neuwahl von der Mitgliederversammlung gewählt.

Neues zum Florianifest 2024:

Leider stehen uns die Herrgottsbläser in diesem Jahr 2024 aus persönlichen Gründen nicht für unser Florianifest zur Verfügung.

Zu unserer großen Freude aber erhielten wir von der jungen Truppe " Blechglanz " aus Reut die Zusage, dass sie unser traditionelles Florianifest musikalisch mitgestalten werden. Wir freuen uns schon sehr darauf , die jungen Musiker kennen zu lernen und bedanken uns schon jetzt für ihren Einsatz.

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Auszugsweise aus der Satzung:

Der Verein führt den Namen „Privatunterstützungsverein bei Brandfällen Noppling“. Der Verein hat seinen Sitz in Noppling.

 -Der Private Unterstützungsverein in Brandfällen in Noppling bezweckt die Unterstützung seiner Mitglieder in Brandfällen durch Gewährung gegenseitiger Hilfe (Hilfsbeiträge) für Schäden an Gebäuden.Der Verein ist ein kleiner Verein, der gem. § 5VAG von der laufenden staatlichen Aufsicht freigestellt ist. Die Aufsichtsbehörde ist die Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 50538 München.

-Hilfbeiträge werden nur erhoben, wenn Mitglieder durch Brand geschädigt sind.

Mitgliederstand 31.12.2023: 640

 

Für alle auf dieser Seite gemachten Angaben gilt in allen Zweifelsfällen die jeweils gültige Satzung unseres Vereins. (Siehe Anhang)

Der Vorstand

 

 

Satzung_gueltig_ab_2019_02.pdf

Auschschnitt_PNP_der_JHV_30.04.2023.jpg

JHV_22.08.2021_01.jpg

DSC00004.JPG

Foto_einer_Brandstelle.mp4

Beitritserklaerung_01.pdf

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DSC00012.JPG

Beispielhafte_Berechnung_Hilfsbeitrag_im_Schadensfalle_01.xlsx

Adressen_u_Telefonliste_Obleute_ab_30.04.2023.xlsx

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